Feuerbestattung

Für die Vereinigte Feuerbestattung Saar GmbH mit Ihren beiden Krematorien in Saarbrücken und Völklingen hat Offenheit und Transparenz gegenüber Interessierten und Angehörigen oberste Priorität, weshalb wir für Sie im folgenden Artikel den genauen Ablauf einer Feuerbestattung näher beschrieben haben. Sollten sich dabei Fragen bei Ihnen ergeben, sind wir für Sie unter Fragen & Antworten auf die häufigsten Themen eingegangen. Außerdem können Sie jederzeit das Bestattungsinstitut Ihrer Wahl oder uns mit Ihrem Anliegen kontaktieren.


Einblick in die Geschichte der Feuerbestattung
„… Langsam züngeln die Flammen von den untersten Ästen nach oben. Schweigen herrscht in der Runde der Menschen, die um den Scheiterhaufen stehen. Nur das Knistern der Äste ist zu hören, während die Flammen goldgelb über den Leichnam schlagen…” So könnte sie ausgesehen haben, die erste Feuerbestattung vor tausenden von Jahren…

Seit der Frühgeschichte – bis zum Durchbruch des Christentums im Römischen Reich unter Kaiser Konstantin – entwickelten sich die Erd- und die Feuerbestattung parallel – je nach Region war die eine oder die andere die bestimmende Bestattungsform. Das frühe Christentum verlangte jedoch ebenso wie das Judentum und später der Islam einen intakten Leib für die Bestattung, um das Weiterleben von Körper und Seele als Einheit auch im Jenseits zu gewährleisten. 

Erst im 19. Jahrhundert wurde das Thema in Europa wieder aktuell. Die sich rasch vermehrende Bevölkerung und das gleichzeitig wachsende Wissen um Hygiene und Krankheitserreger führten zu der Frage nach einer hygienisch sicheren Beseitigung von Leichnamen.

Im Zuge der Industrialisierung wurde daraufhin das erste Mal bei einer Weltausstellung im Jahr 1873 eine sogenannte Feuerbestattungsanlage vorgeführt. Im italienischen Mailand schließlich wurde dann 3 Jahre später das erste Krematorium eröffnet. In Deutschland brauchte es einige Zeit länger, dort eröffnete das erste Krematorium in Gotha im Dezember 1878.

Die Evangelische Kirche hatte schon 1920 ihren Widerstand aufgegeben. Die Katholische Kirche erkannte erst mit dem zweiten vatikanischen Konzil im Jahre 1963 die Feuerbestattung als gleichwertig zur Erdbestattung an.

Heutzutage wird deutlich mehr als die Hälfte (2017: 66%) der Verstorbenen in Deutschland eingeäschert – bei steigender Tendenz. Der Anteil an Feuerbestattungen ist im Osten und in Großstädten höher als im Westen und eher ländlichen Gebieten.

Ausführlicher Einblick in die Geschichte unter Aeternitas.de und unter wikipedia.org.


Wie laufen die Vorbereitungen für eine Einäscherung ab?
Vor der Durchführung einer Feuerbestattung muss bestätigt werden, dass die Einäscherung dem Willen des Verstorbenen entspricht. Daher ist es empfehlenswert bereits zu Lebzeiten eine handgeschriebene Willenserklärung aufzusetzen, in der man kurz seinen Wunsch zur Einäscherung mit Unterschrift und Datum bestätigt. Eine entsprechende Vorlage haben wir für Sie unter dieser Seite zum Download bereitgestellt. Liegt keine schriftliche Willenserklärung vom Verstorbenen vor, kann der nächste Angehörige versichern, dass die Verbrennung der Wunsch des Verstorbenen war.

Nach Klärung dieser Sachlage überführt das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut den Verstorbenen in der Regel im Vollholzsarg zum Krematorium. Dort werden von uns nach Vorgaben des saarländischen Bestattungsgesetzes die Daten des Verstorbenen aufgenommen und in unserem System gespeichert. Jeder Verstorbene erhält eine eindeutige fortlaufende Registrierungs-Nummer, mit der zu jedem Zeitpunkt eine Identifizierung möglich ist und jegliche Verwechselungen von Särgen ausgeschlossen werden können. Diese Nummer wird im gesamten Prozess mehrfach überprüft und auch nochmals durch einen feuerfesten Schamottstein, der den kompletten Einäscherungsprozess begleitet, bestätigt.

Zusätzlich muss im Krematorium eine gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau stattfinden. Hier wird nochmals die Identität des Verstorbenen überprüft und sichergestellt, dass eine natürliche Todesursache vorliegt.
Nach dem saarländischen Bestattungsgesetz muss anschließend die Todesbescheinigung bzw. Sterbeurkunde, die oben genannte Willenserklärung und eine Bescheinigung über die zweite Leichenschau bei der Ortspolizeibehörde abgegeben werden. Erst wenn die Ortspolizeibehörde die Erlaubnis zur Einäscherung erteilt, darf die Feuerbestattung durchgeführt werden.

Was passiert im Ofen bei der Einäscherung?
Der mit Schamottsteinen ausgemauerte Verbrennungsofen wird vor der Sargeinfahrt in der Hauptbrennkammer auf eine Mindesttemperatur von ca. 650°C gebracht. Wegen der hohen Temperatur, entzündet sich der Sarg nach der Einfahrt direkt von selbst. Der insgesamt ca. 3 Stunden lange Verbrennungsprozess (Hauptbrennkammer, Nachbrennkammer und Auskühlkammer) wird durch eine kontrollierte Luftzufuhr geregelt. Unsere geschulten und erfahrenen Mitarbeiter überwachen den gesamten Vorgang an PC-Monitoren.

Es befindet sich immer nur ein Sarg in einer Brennkammer. Unser Ofen ist ein 3-Etagen-Ofen und besteht aus einer Hauptbrennkammer, Nachbrennkammer und Auskühlkammer, die jeweils durch eine Stahldrehplatte voneinander getrennt sind. Eine Vermischung der Asche mehrere Personen wird so verhindert. Im Wesentlichen bleiben am Ende nur mineralische Knochenbestandteile und nicht brennbare Metalle übrig.

Möchten Sie mehr über den genauen Ablauf erfahren oder sich das ganze einmal selbst ansehen, empfehlen wir Ihnen unsere monatlichen Krematoriumsführungen.


Was geschieht mit der Asche und wie kommt die Urne zum Grab?
Nach Beendigung der Verbrennung werden die Aschereste aus dem Ofen entnommen und abgekühlt. Bei einem Erwachsenen Menschen bleiben ca. 2,5 bis 4,5 kg Asche übrig. Es handelt sich hierbei ausschließlich um menschliche Überreste. Die Holzasche des Sarges trennt sich wegen ihres geringeren Gewichts und des schnelleren Verbrennungsprozess fast vollständig vom Leichnam.

Mit Hilfe eines Magneten werden nun Grobmetalle und Implantate entfernt. In einer speziellen Anlage wird die noch grobe Asche fein gemahlen und anschließend zusammen mit dem Schamottstein in eine Aschekapsel gefüllt. Die Aschekapsel wird danach versiegelt. Der Deckel ist dabei mit der Einäscherungsnummer, mit dem Namen des Krematoriums und den persönlichen Daten des Verstorbenen versehen.

Nun wird die Aschekapsel im Krematorium aufbewahrt, bis eine Urnenanforderung vom Friedhof vorliegt oder die Urne vom Bestattungsinstitut abgeholt wird. In den meisten Bundesländern, sowie auch im Saarland, dürfen Urnen vom Krematorium nur an Bestattungsinstitute oder Friedhofsverwaltungen übergeben werden. Über Sonderregelungen, insbesondere im Ausland, berät sie gerne das Bestattungsinstitut Ihrer Wahl.

Sollten sich noch Fragen zur Feuerbestattung bei Ihnen ergeben, schauen Sie doch auch mal auf unserer Service-Seite nach.