Fragen & Antworten

Allgemeine Fragen

  • Vor der Durchführung einer Feuerbestattung muss bestätigt werden, dass die Einäscherung dem Willen des Verstorbenen entspricht. Daher ist es empfehlenswert bereits zu Lebzeiten eine handgeschriebene Willenserklärung aufzusetzen, in der man kurz seinen Wunsch zur Einäscherung mit Unterschrift und Datum bestätigt. Liegt keine schriftliche Willenserklärung vom Verstorbenen vor, kann der nächste Angehörige versichern, dass die Verbrennung der Wunsch des Verstorbenen war.
    Zusätzlich muss im Krematorium eine gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau stattfinden. Hier wird nochmals die Identität des Verstorbenen überprüft und sichergestellt, dass eine natürliche Todesursache vorliegt.
    Nach dem saarländischen Bestattungsgesetz muss anschließend die Todesbescheinigung bzw. Sterbeurkunde, die oben genannte Willenserklärung und eine Bescheinigung über die zweite Leichenschau bei der Ortspolizeibehörde abgegeben werden. Erst wenn die Ortspolizeibehörde die Erlaubnis zur Einäscherung erteilt, darf die Feuerbestattung durchgeführt werden.

  • Ja, in beiden Krematorien ist es nach Absprache möglich, in würdevollen Trauerräumen durch eine TV-Live-Übertragung bei der Einfahrt des Sarges dabei zu sein. Auf der folgenden Seite können Sie einen Blick in unsere Trauerräume werfen: Trauerräume

  • Jeder Sarg wird zunächst in der Empfangshalle angenommen, registriert und in den Kühlraum gebracht. Am folgenden Tag findet die gesetzlich vorgeschriebene 2. Leichenschau statt. Sobald die Ortspolizeibehörde nach Vorlage aller erforderlichen Dokumente die Erlaubnis erteilt, kann die Einäscherung innerhalb von drei Werktagen erfolgen.

  • Ja, es ist möglich auf Terminwünsche einzugehen. Sprechen Sie dazu einfach mit einem unserer Mitarbeiter im Krematorium oder dem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens.

  • Nach der VDI-Richtlinie 3891 sollen nicht notwendige Metallteile an Kleidung und Schmuck vermieden werden. Kleidungsstücke (z. B. Schuhe), die ganz oder teilweise aus Kautschuk (Gummi) oder chlororganischen Polymeren (PVC) bestehen, sind nicht erlaubt. Im Sinne der Umwelt sollen wie beim Sarg und der Sargausstattung auch bei der Bekleidung und den Beigaben nur Materialien verwendet werden, die geringstmögliche Emissionen erwarten lassen. Es wird empfohlen daher Polyester oder natürliche Zelluloseprodukte wie Baumwolle oder Leinen zu verwenden.

  • Alle metallhaltigen Kremationsrückstände werden mit Hilfe eines Magneten und der Aschemühle aus der Asche entfernt. Alle körpereigenen Metalle (Zahnfüllungen, Kronen, usw.), medizinische Implantate (Gelenke, Schrauben, Stabilisierungen, Platten, usw.) sowie sonstige Sargbestandteile (Nägel, Schrauben, Beschläge, usw.) werden schließlich gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einer ökologischen Verwertung zugeführt. Der daraus erzielte Überschuss wird ausschließlich zur Kostendeckung der denkmal- und ensemblegeschützten Grabstätten, Friedhofs-, Kriegs- und Ehrengrabanlagen oder Trauerhallen und Gebäuden der Friedhöfe in Saarbrücken und Völklingen verwendet. Außerdem spendet die Vereinigte Feuerbestattung Saar GmbH an gemeinnützige Organisationen. Auf besonderen Wunsch hin, kann in Einzelfällen durch eine kostenpflichtige Einzelsortierung in Beisein der Angehörigen das Edelmetall auch ausgehändigt werden. Der Umgang mit metallischen Kremationsrückständen basiert auf  den Empfehlungen des Deutschen Städtetags.

Feuerbestattung & Einäscherung

  • Im Gegensatz zu einer klassischen Erdbestattung vergeht zwischen Todesfall und Beisetzung bei einer Feuerbestattung aufgrund der Einäscherung ggf. etwas mehr Zeit. Die Angehörigen können dabei selbst entscheiden, ob eine Trauerfeier vor der Einäscherung am Sarg oder nach der Einäscherung an der Urne stattfinden soll. Auch beides ist möglich, wenn beispielsweise eine Beisetzung der Urne nur im engsten Familienkreis gewünscht ist.
    Nachdem eine zweite Leichenschau durchgeführt wurde und die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erteilt wurde (siehe Abschnitt Allgemeine Fragen), kann die Einäscherung beginnen. Die Hauptbrennkammer wird vor der Sargeinfahrt auf eine Mindesttemperatur von ca. 650°C gebracht. Wegen der hohen Temperatur, entzündet sich der Sarg nach der Einfahrt direkt von selbst. Der insgesamt ca. 3 Stunden lange Verbrennungsprozess (Hauptbrennkammer, Nachbrennkammer und Auskühlkammer) wird durch eine kontrollierte Luftzufuhr geregelt. Danach wird die verbliebene Asche vollständig aus der Ofenkammer entnommen. Ausführliche Informationen zum kompletten Ablauf der Feuerbestattung finden Sie hier: Feuerbestattung

  • Bei einem Erwachsenen Menschen bleiben ca. 2,5 bis 4,5 kg Asche übrig. Es handelt sich hierbei ausschließlich um menschliche Überreste. Die Holzasche des Sarges trennt sich wegen ihres geringeren Gewichts und des schnelleren Verbrennungsprozess fast vollständig vom Leichnam.

  • Ja, es ist technisch nicht möglich, dass sich mehrere Särge gleichzeitig in einer Brennkammer befinden. Der technische Ablauf erlaubt es zu jeder Zeit nur maximal einen Sarg pro Etage in den Einäscherungsofen einzufahren. Unser Ofen ist ein 3-Etagen-Ofen und besteht aus einer Hauptbrennkammer, Nachbrennkammer und Auskühlkammer, die jeweils durch eine Stahldrehplatte voneinander getrennt sind.

Krematorium Saarbrücken & Völklingen

Urne

  • Grundsätzlich sind bei der Auswahl der Urne den persönlichen Wünschen im Hinblick auf die Form, Farben oder Motive keine Grenzen gesetzt. Bei der Auswahl des Materials muss bei einer Erd- und Naturbestattung jedoch berücksichtigt werden, dass die Urne aus einem abbaubaren Material hergestellt wurde. Wird eine Bestattung in einer Urnenwand oder einem Kolumbarium gewünscht, sind je nach Friedhofssatzung ggf. auch andere Materialien möglich. Auch auf die Größe der Urne sollte Rücksicht genommen werden, damit die Aschekapsel vom Krematorium in die Urne und die Urne selbst in das Urnengrab hineinpasst.

  • Nicht zu verwechseln ist die äußere Schmuckurne mit der Aschekapsel, die sich im Inneren der Urne befindet. In die Aschekapsel wird vom Krematorium nach der Einäscherung die Asche eingefüllt. Danach wird die Aschekapsel versiegelt und an das Bestattungsinstitut oder den Friedhof gegeben.

  • Ja, jeder Sarg wird zunächst mit dem Namen des Verstorbenen und einer Einäscherungsnummer versehen. Dieselbe Nummer befindet sich auf einem feuerfesten Schamottstein, der den Einäscherungsprozess komplett begleitet. Anschließend wird der Stein zusammen mit der Asche in die Urne gelegt. Zusätzlich gibt es ein elektronisches Überwachungssystem, dass ebenfalls auf Basis der Einäscherungsnummer durchgehend den Prozess begleitet. So kann eine Verwechslung sicher ausgeschlossen werden.

  • Nach Beendigung der Einäscherung werden die Aschereste aus dem Ofen entnommen und abgekühlt. Mit Hilfe eines Magneten werden nun Grobmetalle und Implantate entfernt. In einer speziellen Anlage wird die noch grobe Asche fein gemahlen und anschließend in eine Aschekapsel gefüllt. Die Aschekapsel wird danach versiegelt. Der Deckel ist dabei mit der Einäscherungsnummer, mit dem Namen des Krematoriums und den persönlichen Daten des Verstorbenen versehen. Nun wird die Aschekapsel im Krematorium aufbewahrt, bis eine Urnenanforderung vom Friedhof vorliegt oder die Urne vom Bestattungsinstitut abgeholt wird.

  • In den meisten Bundesländern, sowie auch im Saarland, dürfen Urnen vom Krematorium nur an Bestattungsinstitute oder Friedhofsverwaltungen übergeben werden. Über Sonderregelungen insbesondere im Ausland berät sie gerne das Bestattungsinstitut Ihrer Wahl.

  • Da bei einer Erdbestattung eine abbaubare Urne verwendet werden muss, verbindet sich die Urne und die Asche im Laufe der Zeit mit dem Erdreich. Werden nach Ablauf der Ruhezeit bei einer Neubelegung des Grabs dennoch Überreste der Urne gefunden, so werden diese meist auf einem Gemeinschaftsfeld auf dem Friedhof anonym beigesetzt. Den genauen Vorgang regeln die kommunalen Friedhofssatzungen oder die Friedhofsgesetze der Länder.

Glaskunst Kolumbarium Saarbrücken

  • Ähnlich zu einer klassischen Urnenwand ist ein Kolumbarium ein oberirdisches Bauwerk, dass der Aufbewahrung von Urnen dient. Kolumbarien befinden sie in der Regel in Innenräumen, sodass diese witterungsgeschützt sind. So befindet sich auch das Kolumbarium in der denkmalgeschützten Alten Trauerhalle auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof in einem würdevollen Raum in privater Atmosphäre. Dort werden den Bedürfnissen einer modernen Bestattungskultur Rechnung getragen: Ruhen, Besinnen, Erinnern.

  • Das Glaskunst Kolumbarium in Saarbrücken ist mit seiner außergewöhnlichen Front ein Unikat und in seiner Art einzigartig. Es zeichnet sich durch ein farbenprächtiges Glaskunstwerk aus, welches mit anspruchsvollen Techniken und in meisterlicher Handarbeit gefertigt wurde. Die einzelnen Fächer des Kolumbariums enthalten eine aufwendige LED-Beleuchtung, mit der die Glaskunst optimal zur Wirkung kommt.

  • In den reihenweise übereinander angebrachten Fächern können jeweils bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Urne kann hier mindestens 20 Jahre verweilen, wobei eine Verlängerung jederzeit möglich ist. Für alleinstehende Personen gibt es die Möglichkeit einer Gemeinschaftskammer ähnlich zu einem Gemeinschaftsgrab. Für Ehepaare oder Familien empfiehlt sich der Kauf einer kompletten Kammer. Um heute schon selbst über die Gestaltung des Abschieds entscheiden zu können, wird die Urnenbestattung im Kolumbarium auch als Vorsorgekauf angeboten.

  • Da das Kolumbarium nicht im Außenbereich steht, haben Angehörige so unabhängig von der Witterung einen würdevollen Rückzugsort. Die Räumlichkeiten in Saarbrücken sind trocken und warm und werden zu jeder Jahreszeit in einem einladenden Zustand gehalten. Somit entstehen auch keine Kosten für Grabpflege und gleichzeitig wird ein Beitrag zur Erhaltung der denkmalgeschützten Alten Trauerhalle geleistet.
    Zusätzlich besteht im Rahmen des Vorsorgekaufs die Möglichkeit, bereits heute über den Ort der letzten Ruhestätte selbst zu bestimmen. Eine 0% Finanzierung und Ratenzahlungen bis zu 36 Monaten sind möglich und sichern die Beisetzung in diesem einzigartigen Glaskunstwerk.
    Selbst für die Zeit nach Ablauf der Nutzungszeit bietet ein Ewigkeitsgrab im unmittelbaren Außenbereich eine würdevolle und langfristige Lösung.

  • Nach Ablauf der Nutzungszeit kann auf Wunsch die endgültige Beisetzung in einer „ewigen Urnengruft“ direkt neben der Alten Trauerhalle erfolgen.

  • Ja, eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist jederzeit flexibel und individuell möglich.

  • Die Beisetzung im Kolumbarium bieten wir alleinstehenden Personen als Gemeinschaftsgrab zu einem Preis von 1.600€ für eine Urne und 20 Jahre Grabnutzung an. Ist der Kauf einer kompletten Kammer für bis zu vier Urnen gewünscht, gibt es zwei Möglichkeiten. Als Familiengrab empfiehlt sich die sofortige Gesamtzahlung i. H. v. 3.400 € für vier Urnen und 20 Jahre Grabnutzung. Daneben besteht die Möglichkeit zur Einzelzahlung pro Urne. Bei dieser vor allem für Ehepaare interessanten Variante, wird eine Zahlung nur fällig, wenn eine neue Urne in dem Fach beigesetzt wird. So kostet die erste Urne lediglich 2.400 € und die zweite 800 €. Sollte danach der Wunsch bestehen, auch noch eine dritte (500 €) und vierte Urne (200 €) beizusetzen, ist dies problemlos möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Preisübersicht

  • Ja, das Kolumbarium kann jederzeit im Rahmen der regulären Öffnungszeiten des Saarbrücker Hauptfriedhofs besichtigt werden. Gerne beraten wir Sie auch direkt vor Ort. Vereinbaren Sie ihren persönlichen Besichtigungstermin unter 06898/138000 & 0689813/8001 oder per Mail unter kolumbarium@feuerbestattung-saar.de. Nutzen Sie dazu gerne auch unser Kontaktformular. Wir finden mit Ihnen für jede Situation gemeinsam eine individuell passende Lösung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Glaskunst Kolumbariums.

Bestattungsinstitute

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