Leistungen

Glaskunst Kolumbarium

Dieses deutschlandweit einmalige Kolumbarium mit Glaskunstensemble befindet sich in der denkmalgeschützten Alten Trauerhalle auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof. Das Kolumbarium steht in einem würdevollen Raum in privater Atmosphäre, in dem den Bedürfnissen einer modernen Bestattungskultur Rechnung getragen wird: Ruhen, Besinnen, Erinnern.

Urnenbestattung im Kolumbarium          
In den reihenweise übereinander angebrachten Fächern können jeweils bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Urne kann hier mindestens 20 Jahre verweilen, wobei eine Verlängerung jederzeit möglich ist. Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist kameraüberwacht und es gibt vor Ort ausreichend Parkmöglichkeiten. Die Besuchszeiten richten sich nach den regulären Öffnungszeiten des Saarbrücker Hauptfriedhofs. Nach Ablauf der Nutzungszeit erfolgt die endgültige Beisetzung in einer „ewigen Urnengruft“ direkt neben der Alten Trauerhalle. 
Die individuelle Verabschiedung mit Trauerfeier und Beisetzung findet unabhängig von der Witterung an einem Ort statt. In der Alten Trauerhalle besteht zudem die Möglichkeit im Café Orangerie mit bis zu 30 Personen vor oder nach den Trauerfeierlichkeiten zusammen zu kommen.

Bauwerk und Kunst
Das Bauwerk ist eine maßgefertigte und hochwertige eichefarbene Holzkonstruktion. Die Front besteht aus einem farbenprächtigem Glastkunstwerk, welches vom Glaskünstler J. R. Kallenborn mit anspruchsvollen Techniken und in meisterlicher Handarbeit gefertigt wurde. Die einzelnen Fächer des Kolumbariums enthalten eine aufwendige „warme“ LED-Beleuchtung, mit der die Glaskunst optimal zur Wirkung kommt. So wird eine angenehme und einladende Atmosphäre geschaffen. Ein eigens entwickeltes Verschlusssystem schützt vor unbefugtem Zugriff. Die Gestaltung des Vorraums wurde vom Saarbrücker Künstler Werner Constroffer übernommen.

Einzigartige Form der alternativen Bestattung
Die deutsche Bestattungskultur hat in den letzten Jahren an großer Vielfalt gewonnen, weshalb viele Menschen den Wunsch nach einer alternativen Bestattungsform äußern. Das Glaskunst Kolumbarium in Saarbrücken ist ein Unikat und in seiner Art einzigartig. Die Räumlichkeiten sind trocken und warm und werden zu jeder Jahreszeit in einem einladenden Zustand gehalten. Angehörige haben so unabhängig von der Witterung einen würdevollen Rückzugsort.

Selbstbestimmung über den Tod hinaus
Häufig noch ein Tabuthema in unserer Gesellschaft: Die Beschäftigung mit dem unausweichlichen Ende. Diese nachvollziehbare Einstellung ist tief in unserer Vergangenheit und dem alltäglichen Leben verankert. Doch was ist, wenn das Unvermeidliche über uns hereinbricht? Entscheiden Sie deshalb schon heute selbst über Ihre letzte Ruhestätte.
Die Bestattung im Kolumbarium mit der Beisetzung im Ewigkeitsgrab bietet Ihnen eine würdevolle Möglichkeit, Abschied zu nehmen. Wir ermöglichen Ihnen den Vorsorgekauf, damit Sie alle Entscheidungen selbst in der Hand haben. Auch die freie Auswahl eines Urnenfachs ist möglich.

Was kostet die Urnenbesstattung im Kolumbarium?

Die Beisetzung im Kolumbarium bieten wir jetzt neu für alleinstehende Personen als Gemeinschaftsgrab zu einem Preis von 1.600 € für ein Urne und 20 Jahre Grabnutzung an. Ist der Kauf einer kompletten Kammer für bis zu vier Urnen gewünscht, gibt es nun zwei Möglichkeiten. Als Familiengrab empfiehlt sich die sofortige Gesamtzahlung i. H. v. 3.400 € für vier Urnen und 20 Jahre Grabnutzung. Daneben besteht jetzt auch die Möglichkeit zur Einzelzahlung pro Urne. Bei dieser vor allem für Ehepaare interessanten Variante, wird eine Zahlung nur fällig, wenn eine neue Urne in dem Fach beigesetzt wird. So kostet die erste Urne lediglich 2.400 € und die zweite 800 €. Sollte danach der Wunsch bestehen, auch noch eine dritte (500 €) und vierte Urne (200 €) beizusetzen, ist dies problemlos möglich. 

Vorsorge bei der Vereinigten Feuerbestattung Saar
Die Vereinigte Feuerbestattung Saar entstand aus dem Zusammenschluss der beiden Feuerbestattungen Saarbrücken und Völklingen und gehört mehrheitlich den Städten Saarbrücken und Völklingen. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in der Kremation und dem Betrieb von Bestattungseinrichtungen, stehen wir Ihnen in der schweren Zeit des Verlustes Ihres Angehörigen zur Seite. Um heute schon selbst über die Gestaltung des Abschieds entscheiden zu können, bieten wir die Urnenbestattung im Kolumbarium auch im Vorsorgekauf an.
Auf Wunsch besteht bei allen zuvor genannten Varianten die Möglichkeit in bequemen Ratenzahlungen mit einer 0% Finanzierung den Betrag in bis zu 36 Monaten zu begleichen.
Beispiel Variante 3: Gesamtbetrag 3400€, Laufzeit 36 Monate, Zinsen 0€, mtl. Rate 94,44 €

Wir finden mit Ihnen für jede Situation gemeinsam eine individuell passende Lösung. Erreichen können Sie uns jederzeit telefonisch oder per Mail unter: Kontakt
Dort finden Sie auch die Hinweise zur Anfahrt. Das Glaskunst Kolumbarium befindet sich im Gebäudekomplex der Alten Trauerhalle bzw. des Saarbrücker Krematoriums.
Alle zuvor genannten Informationen, gibt es nochmals ausführlich aufbereitet in unserem Flyer unter: Formulare & Downloads

Trauerfeier & Trauerräume in Saarbrücken

In der Alten Trauerhalle oder dem Trauerraum am Krematorium Saarbrücken können Sie in einer würdevollen Umgebung und ganz nach Ihren Vorstellungen die Abschiedsfeier gestalten.

  • Individuelle Trauerfeier
  • Alte Trauerhalle für bis zu 100 Personen
  • Moderner, privater Trauerraum für bis zu 25 Personen
  • Abschiednahme vor oder nach der Kremierung möglich
  • Trauerfeier, Einäscherung und Leichenschmaus an einem Ort
  • Samstags und Feiertags nach Vereinbarung

Sie können am Saarbrücker Krematorium zwischen zwei Räumlichkeiten das für Ihre Trauerfeier passende Ambiente auswählen. In unserer historischen Einsegnungshalle (Alte Trauerhalle) können große Trauergemeinden am Abschied teilnehmen. Bei einer Verabschiedung im engsten Familienkreis empfehlen wir den kleineren Trauerraum. In privater Atmosphäre können Sie dort außerdem der Sargeinfahrt per Videoübertragung beiwohnen.
Für Ihre Individuelle Abschiedsfeier können Sie in Absprache mit dem Bestattungsintitut Ihrer Wahl ganz nach Ihren Wünschen die Dekoration, die Musik oder einen Trauerredner auswählen. Entscheiden Sie selbst, ob die Trauerfeier vor der Einäscherung am Sarg oder nach der Einäscherung an der Urne stattfinden soll. Unterschiedliche Glaubensvorstellungen werden hierbei gerne berücksichtigt.
Interessieren Sie sich auch für unseren Standort in Völklingen? Dort bieten wir ebenfalls würdevolle Räumlichkeiten zur Abschiednahme: Trauerfeier & Trauerräume in Völklingen

Miete Trauerraum ab 29 €

Miete Alte Trauerhalle ab 184 €

Trauerfeier Alte Trauerhalle auch zu späteren Zeiten möglich

Leichenschmaus in Saarbrücken

In unserem Café Orangerie direkt am Krematorium Saarbrücken besteht mit bis zu 30 Personen die Möglichkeit vor oder nach den Trauerfeierlichkeiten zusammen zu kommen.

  • Café Orangerie in den Räumlichkeiten der Alten Trauerhalle
  • Im selben Gebäudekomplex wie das Krematorium
  • Lichtdurchfluteter Wintergarten mit Blick ins Grüne
  • Bis zu 30 Personen
  • Vor oder nach den Trauerfeierlichkeiten
  • Kaffee, Kuchen & belegte Brötchen
  • Individuelle Essens- und Getränkeangebote nach Vereinbarung
  • Terminabsprache unter: Kontakt

Das Café Orangerie mit seiner besonderen Lage direkt am Krematorium auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof ermöglicht Kremation, Beisetzung, Trauerfeier und Leichenschmaus an einem zentralen Ort. In den Räumlichkeiten wird durch die große Glasfront und bewusst warm gehaltenen Farben ein einladendes Ambiente zum Zusammenkommen geschaffen. Mit bis zu 30 Personen kann hier in privater Atmosphäre nach der Beisetzung in Ruhe an den Verstorbenen erinnert werden. Verschiedene Angebote an einer für den Leichenschmaus üblichen Essens- und Getränkeauswahl runden das Angebot ab.
Wenn Sie sich für unseren Standort in Völklingen interessieren, besteht auch dort die Möglichkeit zum Trauerkaffee einzuladen. Klicken Sie dazu hier: Leichenschmaus in Völklingen

Alle zuvor genannten Informationen, gibt es nochmals ausführlich aufbereitet in unserem Flyer unter: Formulare & Downloads

Urnenbestattung

Immer mehr Menschen hegen den Wunsch nach einer Urnenbeisetzung und im Speziellen nach einer alternativen Bestattungsform. So wünschen sie sich beispielweise eine Bestattung auf hoher See oder anonym auf einem Grabfeld. Die Vereinigte Feuerbestattung Saar GmbH bietet dafür folgende Möglichkeiten:

  • Das in seiner Art deutschlandweit einmalige Kolumbarium mit Glaskunstensemble befindet sich in der denkmalgeschützten Alten Trauerhalle auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof. Das Kolumbarium steht in einem würdevollen Raum in privater Atmosphäre, in dem den Bedürfnissen einer modernen Bestattungskultur Rechnung getragen wird: Ruhen, Besinnen, Erinnern. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: Glaskunst Kolumbarium

  • Bei der Seebestattung wird die Urne nach seemännischem Brauch in der Ost- oder Nordsee zu Wasser gelassen. Die Angehörigen erhalten im Anschluss einen Auszug aus dem Logbuch des Schiffes sowie einen Ausschnitt der Seekarte mit der Positionsangabe und der Bestätigung, dass die sterblichen Überreste in würdiger Form und nach seemännischem Brauch der See übergeben wurden.

  • Die Bestattung im Streugarten ermöglicht im sogenannten „Jardin du Souvenir” (Teil des Forbacher Friedhofs) die Asche des Verstorbenen auszustreuen und so das Andenken an einem bestimmten Ort zu wahren.

  • Auf einer mit Bäumen, Büschen und Blumen umrahmten und gepflegten Rasenfläche wird die Urne ohne Namensnennung beigesetzt.

Vorsorge

Jeder kann unabhängig vom Alter in eine Situation geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Damit dies im eigenen Sinne geschieht, sollte in gesunden Tagen eine entsprechende Vorsorge getroffen werden. Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung handelt. Dafür suchen Sie am besten einen Anwalt oder Notar auf.

  • In einer Patientenverfügung kann im Voraus schriftlich für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit festgelegt werden, ob und wie in bestimmten Situationen die medizinische Behandlung stattfinden soll. Mit diesem Dokument wird u.a. geregelt, welche lebenserhaltenden Maßnahmen von Ärzten ergriffen werden dürfen und welche zu unterlassen sind.
    Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1901a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB). Auf diese Weise kann Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung genommen werden und damit das Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden, auch wenn man zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig ist.
    Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an das medizinische Behandlungsteam, kann aber zusätzlich Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung an den/die Bevollmächtigte(n) enthalten. Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung um eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung zu ergänzen.
    Die Patientenverfügung sollte regelmäßig aktualisiert werden.

    Download Patientenverfügung

  • Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d.h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.
    Die Vorsorgevollmacht gilt nur, wenn die Dinge nicht mehr selbst bewältigen werden können. Sie kann dem Beauftragten auch jederzeit entzogen oder inhaltlich verändert werden. Man benötigt eine Vorsorgevollmacht, um festzulegen, wer im Falle der Entscheidungsunfähigkeit, den eigenen Willen durchsetzt bzw. alle „Geschäfte“ (wie Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim etc.) übernimmt. Ehepartner und Kinder sind nicht automatisch entscheidungsbefugt, ohne eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.
    Niemand wird dazu gezwungen, eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Liegt keine vor, wenn wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können, wird das Amtsgericht dafür einen rechtlichen Betreuer einsetzen – entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden.
    Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu verleihen, sollte sie von einem Notar beglaubigt oder beurkundet sein. Dies ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber juristisch erforderlich, wenn die Vorsorgevollmacht auch zum Kauf und Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll.
    Im Idealfall werden Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kombiniert. Die Patientenverfügung regelt hauptsächlich die medizinische Behandlung, die Vorsorgevollmacht die Handhabe in finanziellen und rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten.

    Vorsorgevollmacht zum Download

  • Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Sie ist eine einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes Wirkung entfaltet. Eine andere Form der Verfügung wegen ist der Erbvertrag. (§1941, §2274 ff. BGG)
    Hinweis: Verfügungen über Bestattungen sollten nicht (nur) im Testament festgehalten werden, da das Testament meist erst einige Zeit nach der Bestattung eröffnet wird. Daher bietet sich an, alle Informationen an die Hinterbliebenen in einem Vorsorgevertrag oder einer gesonderten Anweisung festzuhalten.
    Prinzipiell bleibt es jedem selbst überlassen, ob ein Testament erstellt wird oder nicht. Wenn nach dem Tod kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge, die die Aufteilung des Erbes unter den Hinterbliebenen regelt. Möchte man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, sollte man dies in einem Testament festhalten. Gerade bei komplizierten Vermögensverhältnissen ist dies sinnvoll.
    Ein Testament sollte frühzeitig geschrieben werden, wenn man noch gesund ist, da man nie weiß, was einmal passiert. Außerdem ist es jederzeit änderbar, wenn man sich zu einem späteren Zeitpunkt um entscheiden sollte.
    Form: Ein Testament kann handschriftlich verfasst oder bei einem Notar beurkundet werden. Beim handschriftlichen Testament muss der komplette Text von Hand geschrieben sein (ein Computer-Ausdruck reicht nicht aus). Es muss die Überschrift „Testament“ oder „letzter Wille“ haben, mit Ort & Datum versehen & unterschrieben sein. Es sollte möglichst klar und deutlich formuliert sein und man kann es zu Hause aufbewahren, sollte aber sicherstellen, dass die Angehörigen es auch finden. Daher kann man es auch einem Angehörigen übergeben. Dies garantiert jedoch die Umsetzung nicht, da es auch von einem enttäuschten Erben unterschlagen werden könnte. Deshalb ist die Hinterlegung beim zuständigen Nachlassgericht die sicherste Alternative.
    Auch ein von einem Notar beglaubigtes Testament hat Vor- & Nachteile. Der Notar garantiert, dass das Testament rechtlich einwandfrei ist und die Hinterbliebenen müssen sich nicht erst einen Erbschein ausstellen lassen, um als Erbe anerkannt zu werden. Möchte man zu einem späteren Zeitpunkt ein zweites Testament erstellen, sollte man das erste Dokument aus der amtlichen Verwahrung nehmen und vernichten. Nicht unerheblich sind auch die Kosten, die bei einer notariellen Beglaubigung entstehen.
    Falls eine Einäscherung gewünscht wird, ist es zusätzlich empfehlenswert bereits zu Lebzeiten eine handgeschriebene Willenserklärung aufzusetzen, in der man kurz seinen Wunsch zur Einäscherung mit Unterschrift und Datum bestätigt. Eine entsprechende Vorlage haben wir für Sie unter dieser Seite zum Download bereitgestellt.

  • Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen. Wer seine Vermögensnachfolge regeln möchte, sollte sich zu Lebzeiten gut informieren. Man sollte sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, ob die gesetzliche Erbfolge den Verhältnissen und Wünschen entspricht.
    Über dieses umfangreiche Thema können Sie sich in folgender Broschüre des Bundesjustizministeriums informieren. Sie bietet eine erste Hilfestellung und Orientierung.

    Download Broschüre „Erben und Vererben“

  • Wir können uns nicht aussuchen, wann unser Weg endet, aber wir können Vorsorge treffen und uns heute schon Gedanken über den Ablauf und die Gestaltung unserer Bestattung machen.

    Für viele Menschen ist der Tod ein schwieriges Thema, worüber in vielen Familien gar nicht gesprochen wird, weshalb sich viele zur schriftlichen Niederlegung der Wünsche entscheiden.

    Somit kann man festlegen, wie die Bestattung durchgeführt werden soll und damit werden die eigenen Vorstellungen berücksichtigt.

    Man kann sich bereits zu Lebzeiten für eine Bestattungsart, einen bestimmten Sarg, Blumen, Musik und den Ablauf der Trauerfeier entscheiden.

    Damit sind die Angehörigen im Trauerfall nicht noch mehr damit belastet, wichtige Entscheidungen zu treffen.

    Darüber hinaus, können auch finanzielle Dinge wie die Bezahlung der Bestattung im Voraus mit festgelegt werden. Somit ist der Betrag auch im Falle einer möglichen Pflegebedürftigkeit vor dem unberechtigten Zugriff des Sozialamtes geschützt.

    Einen entsprechenden Bestattungsvorsorgevertrag können Sie mit dem von Ihnen gewählten Bestattungsinstitut abschließen und sich in einem persönlichen Beratungsgespräch informieren. Interessieren Sie sich für die Urnenbestattung im Glaskunst Kolumbarium, bietet die Vereinigte Feuerbestattung Saar GmbH ebenfalls die Möglichkeit des Vorsorgekaufs an. So können Sie bereits heute den Ort Ihrer letzten Ruhestätte selbst bestimmen.

    Es reicht nicht aus, diese Dinge in einem Testament festzuhalten, da es meistens erst Wochen nach der Bestattung eröffnet wird und nicht zwingend die Erben, die im Testament bedacht sind, die Bestattung organisieren. Wir empfehlen deshalb wichtige Dokumente beim Standsamt Ihres Wohnortes (z. B. Gemeinde, Pflegeheim) zu hinterlegen.

    In dem Zusammenhang ist auch eine Bankvollmacht sinnvoll, da diese sicherstellt, dass die Angehörigen auf das Konto des Verstorbenen zugreifen können. (Tritt der Tod unerwartet ein, können Bankkonten möglicherweise bis zur Klärung der Erbfolge gesperrt sein).